Auf Grund der geltenden Corona-Verordnung muss unser Restaurant Die Ente weiterhin geschlossen bleiben, vorerst bis zum 14. Februar 2021.
Das Hotel ist geöffnet und wir dürfen alle Gäste empfangen, die aus geschäftlichen und dienstlichen Zwecken bei uns übernachten möchten. Die Verpflegung dieser Gäste ist unter Einhaltung des bestehenden Hygienekonzeptes erlaubt.
Beruflich veranlasste Veranstaltungen (betriebliche Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen) sind weiterhin erlaubt und richten sich wie bisher nach § 10 der CoronaVO.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!